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Einladung zur außerordentlichen Sitzung

Einladung zur außerordentlich Mitgliederversammlung TuS Hermannsburg

am 15.09.2017 um 20 Uhr im Misselhorner Hof,

Misselhorn 1, 29320 Hermannsburg

Sehr geehrte Mitglieder,

wir laden Sie sehr herzlich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein und bitten aus Wichtigkeit des Anlasses um zahlreiches Erscheinen.

Die Tagesordnung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

  1. 1.Eröffnung und Begrüßung
  2. 2.Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit.
  3. 3.Auf Antrag von mehr als 25 % der anwesenden Mitglieder werden die Abstimmungen geheim und schriftlich durchgeführt.
  4. 4.Berichte des Kassenwartes und der Kassenprüfer
  5. 5.Beschluss über die Entlastung des Kassenwartes und des Gesamtvorstandes
  6. 6.Beschlussfassung über die Verschmelzung
    des Sportvereins Beckedorf e. V. und des Turn- und Sportvereins Hermannsburg e. V. im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (aufnehmender Verein soll der Turn- und Sportverein Hermannsburg e. V. sein) Information, Beratung und Aussprache
  7. 7.Beschluss des Verschmelzungsvertrages
    des Sportvereins Beckedorf e. V. und des Turn- und Sportvereins Hermannsburg e. V. im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme
  8. 7.1Auszählung und Bekanntgabe der Abstimmung
  9. 7.2Notarielle Beurkundung des Ergebnisses

Um die Verschmelzung regelkonform durchzuführen, werden ab dem 01. September 2017 folgenden Dokumente zur Einsicht der Mitglieder ausgelegt:

  • der Entwurf des Verschmelzungsvertrags
  • die Jahresabschlüsse und sonstigen Rechnungsunterlagen der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre (2014 – 2016) und des Halbjahresabschlusses des Geschäftsjahres 2017
  • der gemeinsame Verschmelzungsbericht.

Diese Dokumente können in der Geschäftsstelle des TuS Hermannsburg, Schlesierweg 13, 29320 Hermannsburg, Tel: 05052-3872 nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Jedes Mitglied hat das Recht, sich Kopien der Unterlagen anfertigen zu lassen. Die genannten Unterlagen liegen auch während der Mitgliederversammlung zur Einsichtnahme aus. Nur bei einem wirtschaftlichen Verein ist der Fusionsvertrag bzw. sein Entwurf nach §§ 9 bis 12 UmwG zu prüfen (§ 100 Satz 1 UmwG). Beim Idealverein ( eingetragener Verein ) nur dann, wenn zehn vom Hundert der Mitglieder diese Prüfung schriftlich verlangen (§ 100 Satz 2 UmwG). Bei verhinderter Teilnahme sind schriftliche Äußerungen an die Geschäftsstelle möglich.

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder für die Beschlussfassung des Verschmelzungsvertrages.

Notarin Elisabeth Bahlke- Dittmer aus Bergen wird den Verschmelzungsbeschluss sowie die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages notariell beurkunden.

TuS Hermannsburg e. V.

Der Vorstand

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Abteilungsleitung:

Bernd Eichert, T.: 05052 3408

Dietrich Lange, T.: 05052 1631

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